Paar googelt nach dem Mutterschutzgesetz

Vielleicht machst du dir während deiner Schwangerschaft Sorgen um deinen und den Schutz deines Babys bei der Arbeit. Aber keine Angst, das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sorgt dafür, dass dein Baby und du während der Schwangerschaft, aber auch nach der Entbindung geschützt seid.

Was ist das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz regelt die wichtigsten Punkte für dein Baby und dich während der Schwangerschaft, aber auch nach der Geburt. Um von dem MuSchG Gebrauch machen zu können, musst du einen aktuellen Arbeitsvertrag haben. Dabei ist es egal ob du Voll-, Teil oder geringfügig beschäftigt bist. Auch wenn du dich in einer betrieblichen Ausbildung befindest, kannst du von dem MuSchg Gebrauch machen.

Eine Ausnahme gibt es leider. Solltest du dich in einem befristeten Anstellungsverhältnis befinden, gilt das Mutterschutzgesetz nur für die Dauer deiner Anstellung und nicht darüber hinaus. Dein Arbeitgeber muss den Arbeitsvertrag, trotz Schwangerschaft, nicht verlängern. Das heißt, dass du nur bis zum Ende dieses Vertrages von dem MuSchG Gebrauch machen kannst. Solltest du Beamtin sein, gilt für dich die Mutterschutzverordnung des Bundes oder des Bundeslandes. Am besten fragst du bei der Personalstelle deiner Behörde nach, wie der MuSchG in deinem Fall abläuft.

Was fällt unter den Mutterschutz?

Wahrscheinlich wirst du dich fragen, wofür man den Mutterschutz braucht. Um dir einen Überblick darüber zu geben, was im MuSchG geregelt ist, haben wir eine Liste zusammengestellt.

Das Mutterschutzgesetz regelt:

  • Den Schutz der Gesundheit deines Babys und von dir.
  • Die Wochen vor und nach der Geburt deines Babys, bei denen du und dein Baby unter den Mutterschutz fallt.
  • Deine finanzielle Absicherung bei betrieblichen Beschäftigungsverboten, oder Beschäftigungsverboten, die durch deinen Arzt ausgesprochen wurden.
  • Den Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter.
  • Die Geldleistungen, die du während der Schutzfristen, also deiner Mutterschutzzeit, erhältst.

Welche Mutterschutzfristen gibt es?

Damit du dich vollkommen auf die Geburt deines Babys vorbereiten kannst, wirst du schon 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin deinen letzten Arbeitstag haben. Solltest du in dieser Zeit allerdings noch weiterarbeiten wollen, ist dies nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung möglich. Denn eigentlich solltest du im Mutterschutz Kraft tanken und die letzten Vorbereitungen vor der Geburt treffen. Nach der Geburt deines Babys stehen dir zusätzlich 8 Wochen Mutterschutz zur Verfügung. In dieser Zeit ist es, selbst mit deiner Einwilligung, nicht möglich zu arbeiten.

Insgesamt dauert die Mutterschutzfrist 14 Wochen. Der tatsächliche Geburtstag deines Babys wird allerdings noch auf die 14 Wochen drauf gerechnet. Sprich, sollte dein Baby genau an dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, hast du 14 Wochen und 1 Tag Mutterschutz. Da dein Baby aber wahrscheinlich nicht genau am errechneten Termin zur Welt kommen wird, brauchst du dir keine Gedanken zu machen, dass dir Zeit für dein Baby verloren geht. Denn die Zeit, die dein Baby zu früh, oder zu spät auf die Welt kommt, wird auf die Zeit vor- oder nach der Geburt addiert. So stehen dir in jedem Fall immer mindestens die 14 vollen Wochen an Mutterschutz zu.

Was passiert wenn mein Baby zu früh oder zu spät geboren wird?

Sollte dein Baby zu früh geboren werden und vor dem errechneten Termin zur Welt kommen, werden die Tage, die dir deshalb an der sechswöchigen Schutzfrist vor der Geburt fehlen, an die Schutzfrist nach der Geburt gehangen. Sprich, du hast dann nach der Geburt mehr als 8 Wochen Mutterschutzfrist. Die Wochen werden hier einfach anders verteilt.

Wenn dein Baby nach dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, hast du dennoch Anspruch auf die 8 Wochen Mutterschutzfrist nach Geburt deines Babys. Denn das Ende der Schutzfrist wird durch den tatsächlichen Entbindungstermin deines Babys berechnet. Demnach wird sich die Zeit vor der Geburt deines Babys um die Tage verlängert, die dein Baby zu spät zur Welt kommt. Dies ändert aber nichts an den 8 Wochen Mutterschutz, die dir nach dem tatsächlichen Geburtstermin deines Babys zustehen. Auch hier werden die Wochen einfach anders verteilt.

Welche Mutterschutzfrist gilt bei Früh- oder Mehrlingsgeburten?

Solltest du Zwillinge oder Mehrlinge erwarten, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Das Gleiche gilt bei zu früh geborenen Kindern. Ein Anruf bei deiner Krankenkasse reicht zum Beantragen der Verlängerung meistens aus. Nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung vom Krankenhaus, verlängert die Krankenkasse deine Mutterschutzfrist.

Wann kannst du die Mutterschutzfrist noch verlängern lassen?

Sollte ein Arzt innerhalb der ersten 8 Lebenswochen eine Behinderung bei deinem Baby feststellen, kannst du die Mutterschutzfrist ebenfalls auf 12 Wochen verlängern lassen.

Wo kann ich Mutterschutzgeld beantragen?

Wenn du gesetzlich freiwillig oder pflichtversichert bist und normalerweise Anspruch auf Krankengeld hast, kann du das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse beantragen. Dazu benötigst du eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin deines Frauenarztes oder deiner Hebamme. Auf Grundlage dieser Bescheinigung kann deine Krankenkasse den Beginn der Mutterschutzfrist berechnen.

Wie viel Mutterschaftsgeld steht mir zu?

Das Mutterschaftsgeld errechnet sich aus dem durchschnittlichen Gehalt der drei Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist. Da deine Krankenkasse nur maximal €13 pro Tag auszahlt, wird die Differenz zum Durchschnittstagesgehalt der letzten 3 Monate durch deinen Arbeitgeber aufgefüllt. Somit wird sichergestellt, dass du in deinem Mutterschutz keine finanziellen Einbußen hast. Dein Netto-Gehalt im Mutterschutz sollte nicht weniger sein als dein Netto-Gehalt vor Beginn der Mutterschutzfrist. Dieses Geld nennt man dann Mutterschaftsgeld. Solltest du die Gesetzestexte zum Nachlesen benötigen, so kannst du dies unter § 19 und § 20 MuSchG.

Wann wird ein Beschäftigungsverbot für Schwangere erteilt?

Dein Arzt oder Arbeitgeber können ein Beschäftigungsverbot oder eine Arbeitszeitbeschränkung veranlassen, falls sie es für nötig halten. Das kann zum Beispiel geschehen, wenn deine, oder die Gesundheit deines Babys, durch deine Arbeit gefährdet sind. Bei einer Arbeitszeitbeschränkung darfst du zwar arbeiten, aber nur mit einer geringeren Stundenanzahl am Tag oder pro Woche.

Bei einer verkürzten Arbeitszeit während deiner Schwangerschaft, sorgt der Mutterschutzlohn für den Ausgleich deines herkömmlichen Einkommens. Dein Arbeitgeber zahlt dir dann das durchschnittliche Netto-Gehalt der letzten 3 Monate.

Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Während deiner Schwangerschaft hast du einen speziellen Kündigungsschutz. Dieser gilt für 4 Monate nach der Geburt deines Babys. Allerdings gilt dieser Kündigungsschutz nur bei unbefristeten Verträgen. Du kannst unter § 17 MuSchG nachlesen, wie du in deiner Situation geschützt bist.

Habe ich einen Urlaubsanspruch im Mutterschutz?

Im Mutterschutz hast du auch einen Urlaubsanspruch. Eine Kürzung deiner Urlaubstage aufgrund deines Mutterschutzes ist nicht erlaubt. Solltest du noch Resturlaub haben, kannst du diesen sogar in die Zeit nach deinem Mutterschutz oder deiner Elternzeit übertragen. Weitere Infos findest du unter § 24 Mutterschutzgesetz.

An wen kann ich mich mit Fragen zum Mutterschutz wenden?

  • gesetzlich versichert: Deine Krankenkasse der richtige Ansprechpartner für dich.
  • privat versichert: Wende dich an das Bundesversicherungsamt.
  • du bist nicht versichert: Auch hier ist das Bundesversicherungsamt der erste Ansprechpartner.
  • dein befristeter Vertrag läuft noch vor der Mutterschutzfrist aus: Wende dich bitte an die Agentur für Arbeit, deine Krankenkasse oder das Sozialamt. Sie können dir mit Sicherheit weiterhelfen.

Solltest du weitere Fragen zum Mutterschutz haben, so kannst du dich an die entsprechenden Aufsichtsbehörden deines Bundeslandes beim Bundesfamilienministerium wenden. Die Ansprechpartner sind unter der Seite des Bundesfamilienministeriums zu finden.