Schwangere Frau sitzt auf dem Sofa und telefoniert mit ihrem Arbeitgeber wegen des Beschäftigungsverbots.

Vielleicht fragst du dich was ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist. In diesem Artikel erklären wir dir das Wichtigste: Welche Arten von Beschäftigungsverboten gibt es? Wer spricht ein Beschäftigungsverbot aus? Und wie viel Lohn bekommst du während eines Beschäftigungsverbots?

Was ist ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft dient dazu, dich und dein Baby vor potentiellen Gefahren zu schützen. Dafür wird überprüft, ob deine Arbeit ein Risiko für deine Schwangerschaft darstellt. Es werden verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten unterschieden: das betriebliche Beschäftigungsverbot und das individuelle Beschäftigungsverbot. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, darfst du ab diesem Zeitpunkt nicht mehr arbeiten.

Individuelles Beschäftigungsverbot

Das individuelle Beschäftigungsverbot wird auch als ärztliches Beschäftigungsverbot bezeichnet. Zu einem solchen Beschäftigungsverbot kommt es, wenn dein Gesundheitszustand nicht zulässt, dass du deiner Arbeit nachgehst. Das ist zum Beispiel oft bei Risikoschwangerschaften der Fall. Es geht hierbei also nicht darum, dass die Tätigkeit generell für Schwangere verboten ist, sondern um deine individuelle Situation.

Wie kommt es zu einem individuellen Beschäftigungsverbot?

Das individuelle Beschäftigungsverbot wird von deinem Frauenarzt ausgesprochen. Er kann ein vollständiges oder ein teilweises Beschäftigungsverbot anordnen. Wird ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen, werden beispielsweise die Stunden reduziert oder nur einzelne Tätigkeiten verboten. Der Arzt wird deinem Arbeitgeber genau aufschreiben, was du noch darfst und was nicht. So hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit, dir eine andere Tätigkeit zuzuweisen. Bei einem vollständigem Beschäftigungsverbot darfst du gar nicht mehr arbeiten.

Betriebliches Beschäftigungsverbot

Das betriebliche Beschäftigungsverbot wird auch als generelles Beschäftigungsverbot bezeichnet. Es beginnt im Normalfall sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Dieser Zeitraum wird auch Mutterschutz genannt. Das betriebliche Beschäftigungsverbot kann aber auch schon am Beginn der Schwangerschaft von deinem Arbeitgeber ausgesprochen werden. Diese Art des Beschäftigungsverbots ist unabhängig von deiner individuellen Situation. Es geht allein um die Arbeit, die du verrichtest. Du kannst also Kerngesund sein, darfst aber nicht arbeiten, weil deine Arbeit dich und dein Baby gefährden könnte.

Welche Tätigkeiten sind für Schwangere verboten?

Nach § 11 des Mutterschutzgesetzes dürfen Schwangere bestimmte Arbeiten grundsätzlich nicht ausüben. Das betrifft Tätigkeiten, die für dich oder dein Baby eine sogenannte „unverantwortbare Gefährdung“ darstellen. Teil einer solchen unverantwortbaren Gefährdung ist es, wenn du als Schwangere einer oder mehrerer der folgenden Belastungen ausgesetzt wirst oder ausgesetzt werden könntest:

  • Chemikalien, die dein Baby schädigen, krebsauslösend oder auf andere Weise giftig sind
  • Bestimmten Viren oder Parasiten
  • Strahlung
  • Erschütterungen, Vibrationen und Lärm
  • Hitze, Kälte und Nässe
  • Überdruck
  • Sauerstoffreduzierter Atmosphäre
  • Tragen von hohen Lasten
  • Ständiges Stehen nach Ende des fünften Monats
  • Arbeit in Zwangshaltungen (häufiges Strecken, Beugen, Hocken, Bücken)
  • Tätigkeiten, bei denen Unfälle (beispielsweise Stürze) wahrscheinlich sind

Darüber hinaus ist Akkordarbeit verboten. Bei dieser Arbeitsform wirst du nach Arbeitsleistung und nicht nach Arbeitszeit bezahlt.
Du darfst in der Schwangerschaft außerdem keine Arbeiten ausüben, bei denen du durch ein höheres Arbeitstempo einen höheren Verdienst erreichen kannst. Auch Nachtarbeit, also die Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, ist verboten. Nur in Ausnahmefällen darfst du bis 22 Uhr arbeiten, wenn du als Schwangere zustimmst. Gleiches gilt für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Wie kommt es zu einem betrieblichen Beschäftigungsverbot?

Dein Arbeitgeber muss prüfen, ob die Arbeit, die du im Betrieb ausübst, dich oder dein Baby gefährden kann. Wenn dies der Fall ist, kann er Schutzmaßnahmen anordnen, um eine Gefährdung auszuschließen. Das kann zum Beispiel sein, dass du während deiner Schwangerschaft Bürotätigkeiten ausübst, die du normalerweise nicht machst.

Falls Schutzmaßnahmen nicht möglich sind, wird dein Chef dir das betriebliche Beschäftigungsverbot aussprechen. Dazu ist kein ärztliches Attest nötig. Unabhängig davon, ob du selbst arbeiten möchtest oder nicht, musst du dich an das Verbot halten. Dein Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er oder du das Verbot nicht einhalten.

Gehalt während des Beschäftigungsverbots

Auch während des Beschäftigungsverbots bekommst du von deinem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Du musst dir also keine Gedanken machen, dass du auf Grund deiner Schwangerschaft plötzlich ohne Gehalt auskommen musst. Der Betrag den du ausgezahlt bekommst ist ein Durchschnittswert deines Gehalts der letzten drei Monate vor deiner Schwangerschaft.

Diesen Betrag bekommst du auch, wenn der Arbeitgeber dir eine andere Tätigkeit zuweist oder du weniger Stunden arbeiten kannst. Diesen Lohn können sich Arbeitgeber von den Krankenkassen erstatten lassen. Dadurch entsteht weder deinem Arbeitgeber noch dir ein finanzieller Nachteil durch das Beschäftigungsverbot.

Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit?

Der Arzt muss genau angeben, ob er ein Beschäftigungsverbot erteilt oder ob du arbeitsunfähig bist. Denn in der Formulierung steckt ein kleiner, aber feiner Unterschied. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass du generell krankgeschrieben bist Dein körperlicher Zustand erlaubt es nicht, einer Tätigkeit nachzugehen. Das hat in der Regel nichts mit deiner Schwangerschaft zu tun.

Bei einem Beschäftigungsverbot kannst du hingegen grundsätzlich arbeiten, wenn die Tätigkeit an deinen neuen Zustand angepasst wurde und dich und dein Baby nicht gefährdet. Dein Arbeitgeber kann dir also eine andere Aufgabe geben, die dich und dein Baby nicht gefährdet oder sich an den Auflagen deines Frauenarztes orientieren. Es sei denn, du hast ein vollständiges Beschäftigungsverbot. Dann darfst du nicht mehr arbeiten.